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März 2019 – Haben Sie schon Ihre neue elektronische Gesundheitskarte?

Zum 1. Januar 2019 gab es im deutschen Gesundheitssystem eine wichtige Änderung: Die elektronische Gesundheitskarte der Krankenkassen wurde vollständig auf die zweite Generation umgestellt. Die neue Kartengeneration erfüllt höchste Sicherheitsstandards und wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik speziell zertifiziert. Arzt- und Zahnarztpraxen können jetzt nur noch Gesundheitskarten einlesen, die mit „G2“ gekennzeichnet sind.

Woran erkennen Sie, ob Ihre Karte noch gültig ist?

Auf der Vorderseite Ihrer Gesundheitskarte – oben rechts in der Ecke – finden Sie die Kennzeichnung G1 oder G2. Wenn auf Ihrer Karte G1 vermerkt ist, sollten Sie schnellstmöglich Ihre Krankenkasse kontaktieren und um das Zusenden einer neuen Gesundheitskarte bitten. Entspricht Ihre Karte bereits dem Typ G2 oder G2.1, kann diese problemlos eingelesen werden.

Bitte beachten: In Ausnahmefällen können wir Sie auch ohne neue elektronische Gesundheitskarte behandeln – allerdings sollten Sie diese im Idealfall bis zu zehn Tage nach der Behandlung (oder alternativ vor dem Ende des Quartals) nachreichen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kommen möglicherweise zusätzliche Kosten auf Sie zu.